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Politisches
07.10.2008

bilderbox, fotolia
Der Vertrag von Lissabon verwandelt die EU „heimlich, still und leise“ in einen Bundesstaat ohne hinreichende demokratische Legitimation.
Warum die schon einmal gescheiterte Verfassung der Europäischen Union auch in ihrem neuen Gewand grundgesetzwidrig ist.
Das irische Volk war das einzige, das die Chance hatte, über den Lissabonner Vertrag abzustimmen. In allen anderen EU-Staaten wagten es die Regierenden lieber nicht, den „Mann auf der Straße“ darüber befinden zu lassen. Es hätte doch „schief gehen“ können wie jetzt auf der grünen Insel und weiland in Frankreich und den Niederlanden. In Deutschland haben Bundestag und Bundesrat die Sache ohne allzu viel Aufsehen über die Bühne gebracht. Aber ändert das etwas an den undemokratischen und unsozialen Inhalten des Vertragswerkes? In unserer vorigen Ausgabe hat der Bielefelder Rechtsprofessor Andreas Fisahn bereits darauf aufmerksam gemacht. Eine ähnliche Position nimmt Professor Karl Albrecht Schachtschneider von der Universität Erlangen-Nürnberg ein. Er hat Verfassungsbeschwerde vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt, um dort die Grundgesetzwidrigkeit des Vertrages von Lissabon feststellen zu lassen und ihn auf diesem Wege auch noch von deutscher Seite aus zu verhindern. Wir sprachen mit ihm darüber.
Gedanken-Splitter aus dem Interview: