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11.05.2009

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Erich Schöndorfs satirische Interviews (Folge 4)
Verlust, Vertrauen und Verhältnismäßigkeit.
Von einer Parade-Entscheidung deutscher Arbeitsgerichtsbarkeit.
Diesmal mit der Vorsitzenden des Berliner Landesarbeitsgerichts.
Die Beweise ermüden die Wahrheit: Dass man die Kleinen hängt, während man die Großen laufen lässt, ist ausgemachte Sache. Bisher galt das vor allem im Hinblick auf die Strafjustiz. Für „höhergestellte“ Übeltäter markieren zweijährige Bewährungsstrafen fast ausnahmslos die Deadline. Die Masse ihrer Verfahren endet sogar schon, bevor diese richtig angefangen haben, nämlich mit der Einstellung der staatsanwaltlichen Ermittlungen. Dann ist es nicht zu umgehen, dass die Beschuldigten hin und wieder einen gewissen Obolus entrichten müssen, und die Sache hat sich erledigt. Aber selbst wenn solche finanzielle Buße notgedrungen einmal sechsstellig ausfällt, ist das für die Betroffenen ein Klacks. „Die Konzerne kaufen sich aus ihrer Portokasse frei“, ulken dann die Spötter. Dass die Krise der Justiz längst auch andere Rechtsgebiete erreicht hat, ist dabei in der Vergangenheit geflissentlich übersehen worden. Jetzt hat sich das aber schlagartig geändert - mit dem bezeichnenden Urteil eines Landesarbeitsgerichts. Dieses erklärte - wie sich herumgesprochen hat - am 24. Februar 2009 die fristlose Kündigung einer Kassiererin der Ladenkette Kaiser’s für rechtens. Die gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmerin war in Verdacht geraten, Bons im Wert von 1,30 Euro „gemopst“ zu haben. Grund genug für unseren Autor Erich Schöndorf, auf seine Weise da einmal nachzuhaken. Im Vestibül des Heiterer-Ernst-Hotels traf er sich sogar persönlich mit Frau Daniele Reber, Vorsitzende des Landesarbeitsgerichts Berlin, das den fraglichen Fall entschieden hatte.
Erich Schöndorf: Sehr geehrte Frau Reber, wir sind außerordentlich stolz, dass Sie ihre Vortragstätigkeit für das Manager-Forum unterbrochen haben und sich persönlich für dieses Interview zur Verfügung stellen. Erläutern doch in der Regel nur „No-name-Vertreter“ von Behörden wie der Ihren die entsprechenden Fehlurteile.
Frau Reber: Es macht schon Sinn, Herr Schöndorf, dass ich dies selbst übernehme. Denn es ist oft wichtig, dass ein anonymer, nicht unmittelbar in die Urteilsfindung involvierter Justizvertreter die Entscheidungen erläutert. Die Urteile werden damit in Bezug auf das Gericht - wie soll ich sagen? - entpersonalisiert. Sie werden zu Produkten einer Institution. Und so erscheinen sie quasi als höhere Gewalt...
...als Gottesurteile?
Wenn Sie so wollen. Auf diese Weise wird jedenfalls die Akzeptanz eines Urteils beim Betroffenen markant erhöht. Andernfalls käme er vielleicht gar ins Grübeln. Es könnte bei ihm etwa der Eindruck entstehen, der Richter gehöre genau wie er selbst zur Gattung des homo nescius. Pardon, ich nehme doch an, Sie sind des Lateinischen mächtig. Ich meine den Menschen, der ja ein Irrender ist.
Dann käme der Verurteilte ins Zweifeln?
Jedenfalls ins Nachdenken. Und das muss ja nicht sein!
Und welche Strategie verschafft uns heute die Ehre Ihres persönlichen Besuchs?
Da folgt unser Präsidium der Logik des Fußballs. Wenn eine Mannschaft zum xten Mal grottenschlecht spielt und verliert, dann schickt der Trainer die Spieler nach dem Abpfiff zur Fan-Kurve, wo sie sich dem wütenden Mob präsentieren. Das nimmt der Empörung schon viel Wind aus den Segeln. Die Kündigungs-Geschichte von neulich, zu der Sie mich heute ausfragen wollen, ist so ein Fall.
Machen wir es konkret: Ein fristloser Rausschmiss wegen 1 Euro und 30 Cent wird von Göttin Justitia bestätigt. Die erfolglose Klägerin hat anschließend in die Kamera geweint.
Das ist ein häufig zu beobachtendes Verlierer-Phänomen. Man spricht auch von einer posttraumatischen Stressreaktion. Die wird oft auch bei Soldaten beobachtet, die aus dem Krieg zurückkommen. Sie sollten das nicht überbewerten.
Ihr Urteil fand große Resonanz in den Medien.
Ja, die Frankfurter Allgemeine zum Beispiel hat es sogar euphorisch gefeiert!
Was auch sehr überrascht hat, gilt das Frankfurter Blatt doch geradezu als Speerspitze der Arbeitnehmer-Bewegung.
Ach, lassen Sie Ihre Ironie! Ich gebe ja zu: Die FAZ ist zweifellos in gewisser Hinsicht arbeitgeberfreundlich. Das heißt aber noch lange nicht, dass sie die Arbeitnehmerinteressen grundsätzlich und pauschal ignoriert.
Überwiegend wird das Urteil aber als zu hart kritisiert. Die Klägerin war immerhin 30 Jahre lang bei Kaiser´s als Kassiererin beschäftigt, und das ohne jede Beanstandung. Jetzt aber steht sie gleichsam über Nacht auf der Straße.
Was wollen Sie?! In Deutschland stehen Tausende auf der Strasse, ohne auch nur einen einzigen Tag bei Kaiser’s oder sonst wo Geld verdient zu haben.
Dann frage ich mal anders: Verstößt Ihr Urteil nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit? Ein Verlust von 1,30 Euro auf der einen, aber die Vernichtung einer wirtschaftlichen Existenz auf der anderen Seite! Ein Strafverfahren würde bei diesem Betrag mit Sicherheit wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Das ist eben das große Missverständnis. Im Arbeitsrecht, speziell im Kündigungsrecht, geht es nicht in erster Linie um die Höhe des materiellen Schadens. Entscheidend ist allein das enttäuschte Vertrauen.
Des Arbeitnehmers?
Unfug! Des Arbeitgebers in den Arbeitnehmer natürlich. Eine Kassiererin hat den lieben langen Tag mit Geld zu tun, insbesondere mit dem des Arbeitgebers. Der muss in jedem Fall sicher sein dürfen, dass ihm nichts entgeht.
Also würden Sie auch eine fristlose Kündigung absegnen, wenn die Kassiererin ein 10- Cent-Stück an sich nimmt, das sie auf dem Laufband findet?
Unbedingt.
Erlauben Sie mir, dass ich die Sache zuspitze: 1 Cent?
Ich sehe keinen Grund von meiner Linie abzuweichen.
Das würde aber bedeuten, Sie folgen der Arbeitgeber-Behauptung, wonach auch ein 1-Cent-Diebstahl sein Vertrauen in den Arbeitnehmer zerstört?
Manchmal sind es gerade die kleinen Dinge, die die Welt aus den Angeln heben. Im Arbeitsrecht gibt es gegenseitige Treue- und Fürsorgepflichten. Die Kassiererin ist zweifellos ihrem Chef untreu geworden. Das ist nichts anderes, als wenn Ihre Frau dem Briefträger heimlich Handküsse zuwirft. Das ist zwar kein klassischer Ehebruch, eher eine symbolische Untreue, aber es enttäuscht Sie doch zutiefst, oder?
Ich würde deswegen aber niemals die Scheidung einreichen!
Warten Sie’s ab. In jedem Menschen schlummert ein Wolf.
Mitte der 90er Jahre hat ein anderes deutsches Arbeitsgericht die fristlose Kündigung eines Marktleiters für rechtens erklärt, der einen „abgelaufenen“ Joghurt mit nach Hause genommen hatte. Das war zu einer Zeit, als zahlreiche Unternehmen wegen geplanter Steuererhöhungen und schärferen Umweltauflagen damit drohten, ins Ausland abzuwandern. Das Urteil ist damals als Versuch gewertet worden, das beleidigte Kapital zu beschwichtigen. Es sollte im Land gehalten werden.
Was, nebenbei gesagt, gar nicht gelungen ist.
Nun, heute ist das Kapital wieder unter Druck. Sehen Sie da einen Zusammenhang?
Wieso denn? Die Justiz muss das Kapital doch nicht mehr beschwichtigen. Das macht schon der Staat. 100 Milliarden für Real Estate und Konsorten - und noch lang kein Ende.
Aber vielleicht möchte die Justiz eine Art seelischen Beistand leisten und ein Zeichen gegen die Gewerkschaften setzen. Schließlich ist die Klägerin aktiv bei VerDi!
Na, hören Sie mal! Über solch einen Verdacht kann das Gericht nur erhaben sein. Auch wenn die Gewerkschaftsfritzen mit ihren Protesten vor dem Gerichtssaal unsere Toleranz ganz schön auf die Probe stellten!
Apropos Verdacht: Die von Ihnen bestätigte Kündigung war eine Verdachtskündigung. Es stand also noch gar nicht fest, dass die Klägerin die fraglichen Bons wirklich gestohlen hatte.
Ach wissen Sie, ein Verdacht ist ein Verdacht, und hier ist er sogar ein dringender Verdacht. Was unterscheidet ihn groß von einem Nachweis? Wir Juristen sind da nicht kleinlich und halten uns an unser bewährtes Motto: „Den Täter haben wir schon, die Tat kriegen wir noch!“
Aber passt denn das Urteil wirklich in eine Zeit, in der Banker unbehelligt bleiben, obwohl sie Milliarden verzockt, also veruntreut haben?
Auch diese Frage darf ich mit einem geflügelten Juristenwort beantworten: „Klaue einen Euro und du wirst verknackt, klaue eine Million und du wirst Chef!“ Mal unter uns gesagt: So funktioniert eben die Welt.
Genau das lässt mich den Eindruck nicht loswerden, dass Sie nicht nur die kleine Kassiererin im Blick hatten, als Sie im Namen des Volkes Recht gesprochen haben.
So ist es. Hinter dem sichtbaren Leben stehen für mich immer auch die großen Entwürfe. Die Marktwirtschaft beispielsweise. Eine freie natürlich, das heißt nach guter kapitalistischer Manier. Und mittlerweile möglichst global. Wenn auch immer mehr von diesen linkslastigen Skeptikern über sie herziehen, sie hat ihre Chance verdient.
Und dafür disziplinieren Sie die kleinen Leute?
Was sein muss, das muss sein. Die stellen ja auch die größte Gefahr dar. Wenn erst einmal die Basis aufbegehrt und man ihr - Gott behüte! - nicht Einhalt gebietet, haben wir es schnell mit einem Flächenbrand zu tun. Die nachhaltigsten Revolutionen kamen stets von unten. Oder nicht? Ich erinnere nur an Kuba.
Wolfgang Neskovic, einer der profiliertesten Kritiker des Justizapparats, ...
Kommen Sie mir nicht mit dem. Der ist doch einer von den Linken.
..., ehemaliger Richter am BGH, der weiß also, wovon er redet. Also Neskovic hat Ihr Urteil mit den Worten kommentiert: „Wer derart krude argumentiert, muss Jurist sein.“ Da fällt einem sofort das Zitat von Ludwig Thoma ein: „Er war ein guter Jurist und auch sonst von mäßigem Verstande.“
Das sind abgedroschene Vorurteile gegenüber der Justiz. Unser Urteil widerlegt sie alle. Auch die Behauptung, wir würden die Konsequenzen unserer Entscheidungen nicht bedenken. Was stünde denn wohl in der Zeitung, wenn wir die Kündigung der Kassiererin für rechtsunwirksam erklärt hätten? Na? „Klauen erlaubt!“
Ich bitte Sie! Nur die Bild-Zeitung käme auf solch eine hirnverbrannte Idee!
Da täuschen Sie sich aber gewaltig. Das Zitat gibt es schon. Es stammt aus der „Frankfurter Rundschau“.
Dann wollen wir Sie hier nicht länger zum Sündenbock machen. An dem Urteil waren offenbar noch ganz andere beteiligt. Frau Reber, wir danken Ihnen für das offenherzige Gespräch!