Neue Ausgabe Oktober/November/Dezember 2009

Die neue Ausgabe ist seit 29. Oktober 2009 im Bahnhofsbuchhandel und über Internetbestellung erhältlich.

Mit Beihefter "Krebs als Chance"

Vorstöße

Die „vierte Gewalt“

03.08.2009


Friday, fotolia.com

Freie Medien sind notwendiger Faktor demokratischer Verhältnisse.
Aber auch diese gesellschaftliche Macht muss vom Volke ausgehen.

Erfindungen werden nicht immer, aber meist dann gemacht, wenn die Zeit reif ist, wenn der Lebensalltag gleichsam lautlos nach ihnen ruft. Ganz ähnlich verhält es sich wohl mit den meisten Ideen, aber auch den daraus resultierenden Handlungen, Unternehmungen und Aktionen. Man kennzeichnet und kommentiert sie dann mit den Worten „nicht von ungefähr“. So scheint es sich auch mit einem Vorstoß zu verhalten, den im zurückliegenden Mai 48 leitende Journalisten aus 19 Staaten unternommen haben. Sie trafen sich in Hamburg und beschlossen eine zehn Artikel umfassende „Europäische Charta für Pressefreiheit“. Dieses Dokument wird offiziell der EU-Kommission in Brüssel vorgelegt, um ihr in diesem Rahmen Geltung zu verschaffen, unter anderem als Bedingung für den möglichen Beitritt weiterer Länder zur Union.

... Offensichtlich haben es - tatsächliche oder zu erwartende - Rückwärtsentwicklungen erforderlich gemacht, dieses bürgerliche Grundrecht intensiver zu verteidigen oder dabei sogar verloren gegangenes Terrain zurück zu erobern. Dies vor allem im Zusammenhang mit der politischen Art und Weise, in der Europa zusammengeschlossen werden soll.

Europäische Charta für Pressefreiheit

Artikel 1

Die Freiheit der Presse ist lebenswichtig für eine demokratische Gesellschaft. Journalistische Medien aller Art zu achten und zu schützen, ihre Vielfalt sowie ihre politischen, sozialen und kulturellen Aufgaben zu respektieren, ist Auftrag aller staatlichen Macht.

Artikel 2

Zensur ist untersagt. Unabhängiger Journalismus in allen Medien ist frei von Verfolgung  und Repressalien, ohne politische oder regulierende Eingriffe des Staates zu garantieren. Presse und Online-Medien dürfen nicht staatlicher Lizenzierung unterworfen werden.

Artikel 3

Das Recht von Journalisten und Medien zum Sammeln und Verbreiten von Informationen und Meinungen darf nicht bedroht, eingeschränkt oder unter Strafe gestellt werden.

Artikel 4

Der Schutz journalistischer Quellen ist strikt zu wahren. Durchsuchungen von Redaktionen und anderen Räumlichkeiten von Journalisten sowie Überwachungen und Lauschaktionen mit dem Zweck, Informationsquellen ausfindig zu machen oder das Redaktionsgeheimnis zu brechen, sind unzulässig.

Artikel 5

Alle Staaten haben sicherzustellen, dass Medien bei der Erfüllung ihrer Aufgaben den vollen Schutz eines unabhängigen Gerichtssystems, der Gesetze und der Behörden genießen. Das gilt insbesondere für die Abwehr von Belästigungen und Angriffen auf Leib und Leben von Journalisten und deren Mitarbeitern. Bedrohungen oder Verletzungen dieser Rechte sind sorgfältig zu untersuchen und durch die Justiz zu ahnden.

Artikel 6

Die wirtschaftliche Existenz von Medien darf durch staatliche oder staatlich beeinflusste Institutionen oder andere Organisationen nicht gefährdet werden. Auch die Androhung von wirtschaftlichem Schaden ist unzulässig. Private Unternehmen müssen die journalistische Freiheit der Medien achten. Sie dürfen weder Druck auf journalistische Inhalte ausüben noch versuchen, werbliche Inhalte mit journalistischen Inhalten zu vermischen.

Artikel 7

Staatliche und staatlich beeinflusste Institutionen dürfen den freien Zugang von Medien und Journalisten zu Informationen nicht behindern. Sie sind verpflichtet, deren Informationsauftrag zu unterstützen.

Artikel 8

Medien und Journalisten haben Anspruch auf ungehinderten Zugang zu allen Nachrichten und Informationsquellen, auch aus dem Ausland. Ausländische Journalisten sind zur Berichterstattung Visa, Akkreditierungen und andere erforderliche Dokumente ohne Verzögerung auszustellen.

Artikel 9

Der Öffentlichkeit jedes Staates ist freier Zugang zu allen nationalen wie ausländischen Medien und Informationsquellen zu gewähren.

Artikel 10

Der Staat darf den Zugang zum Beruf des Journalisten nicht beschränken.

Wir unterstützen diese Charta. Doch wir möchten sie nicht einfach nur im Internet per Mausklick unterzeichnen, sondern auch versuchen sie „auszuleben“. Dabei sind unsere Leser nicht nur aufgefordert, vom Wortlaut aller zehn Artikel Kenntnis zu nehmen, sondern sich auch Gedanken darüber zu machen, welche politischen Konstellationen dafür nötig sind, dass eine solche Charta hierzulande politische Selbstverständlichkeit werden kann. Wir sollten uns durch sie aber auch anregen lassen zu fragen: Reichen diese zehn Grundsätze bereits aus, um die so genannte „vierte Gewalt“, wie die Medien und die von ihnen getragene Öffentlichkeit oft - und sicher auch zu Recht - genannt werden, als eine der „Säulen der Demokratie“ zu erhalten und auszubauen? Denn es gibt nicht nur die Möglichkeit und Wirklichkeit staatlicher Einschränkungen aller Art. Solange die Medien ... feste Bestandteile von Markt und Wirtschaft sind, wirken ökonomische Abhängigkeiten viel stärker, als es die meisten Leser merken und auch als es wir Journalisten selbst wahrhaben wollen. ...

Eine noch viel schwierigere Aufgabe ist die Klärung des Verhältnisses der Medien zum Souverän der Demokratie, dem Volk. „Alle Macht geht vom Volke aus“, heißt es. Aber schon im Hinblick auf die drei grundgesetzlich etablierten (und geteilten) Gewalten ist die jeweils vorübergehende und eigentlich stets rücknehmbare Delegierung von Macht problematisch. Sind doch bereits die Wege zur Legislative etwas holprig und unübersichtlich. Erinnern nicht jene zur Exekutive, der Regierung, häufig eher an ein Pokerspiel oder an verblüffende Tricks von Star-Illusionisten. Die ebenso vom Volk ausgehende Macht der Rechtsprechung gar scheint für den Mann auf der Straße derart verschlungene Wege zu gehen, dass sich der Ariadnefaden zurück kaum noch erhaschen lässt. Die „vierte Gewalt“ nun aber erst, uns, die Medien, vom politischen Souverän herzuleiten, ist dann wirklich schon ein Zauberkunststück. Wohl können (!) wir ein Instrument der gesellschaftlichen Öffentlichkeit sein, aber wir sind nicht diese Öffentlichkeit. 

                                                                                                  Günter Baumgart

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