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Demokratisches
03.08.2009

Joujou, pixelio.de
Schweizer plebiszitäre Demokratie verhilft der Naturmedizin zu ihrem Recht.
67 % der Stimmenden und alle Kantone erzwangen die Verfassungsergänzung
„Mit den Füßen und mit dem Stimmzettel“ überschrieben wir in Heft 2/08 unserer Zeitschrift ein Gespräch mit dem Präsidenten der Naturärztevereinigung der Schweiz, Christian U. Vogel, dessen Organisation zu den Vätern einer für die Gesundheitspolitik wichtigen Volksinitiative in diesem Lande gehörte. „Ja zur Komplementärmedizin“ lautete der Vorschlag dieser Initiative, die so bald als möglich den Schweizern zur Abstimmung vorgelegt werden sollte. In dem Ja-Komitee hatten sich nahezu alle Berufs- und Interessengruppen der Komplementärmedizin des Landes zusammengeschlossen: Ärzte, Heilpraktiker und Therapeuten, Apotheker, Drogisten, Pflegefachleute, Heilmittelhersteller und Patientenorganisationen, darunter nicht wenige Bundesparlamentarier. Bereits ein Jahr nach dem Start der dafür erforderlichen Unterschriftensammlung konnte die Initiative mit fast 140.000 gültigen Unterschriften eingereicht werden. Damit war entsprechend dem Schweizer Demokratieverständnis eine Volksabstimmung über die unterbreiteten Vorschläge zwingend. Es gehört aber auch zu den eidgenössischen Gepflogenheiten, dass die parlamentarischen Körperschaften in der gleichen Sache einen Gegenvorschlag zur Abstimmung machen können. So war es auch in diesem Fall. Während die Volksinitiative eine „umfassende“ Berücksichtigung der Komplementärmedizin durch Bund und Kantone in der Verfassung verankern lassen wollte, hatte der Gegenvorschlag zum Ziel nur festzuschreiben, dass Bund und Kantone „im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Berücksichtigung der Komplementärmedizin“ sorgen. Da jedoch die damit verbundenen Kernforderungen an die Gesetzgebung mit denen der Volksinitiative übereinstimmten, zog diese ihren Vorstoß zurück und empfahl Volk und Ständen, in der Abstimmung, die nun am 17. Mai 2009 stattfand, den Gegenvorschlag der Politik anzunehmen.
Die Aktion wurde zu einem beachtlichen Erfolg: 67 Prozent aller abgegebenen Stimmen unterstützten den Vorschlag. Zudem stimmten ausnahmslos alle Kantone zu. Das ist ein Sieg der Vernunft über eine von Geschäftsinteressen geleitete Zurückdrängung und Ausgrenzung bewährter naturheilkundlicher Therapien und Heilmittel.
Gedankensplitter aus dem Beitrag:
An diesen Grundsatz sind u. a. folgende Schritte geknüpft:
Der Erfolg des Schweizer Referendums „Zukunft mit Komplementärmedizin“ ist nicht nur ein Sieg der medizinischen und gesundheitspolitischen Vernunft, sondern auch Triumph einer Demokratie, die keine Angst vor der angeblichen Inkompetenz der Bevölkerung hat.
Leser, die sich für die demokratische Aktion der Schweizer eingehender interessieren und Näheres erfahren möchten, können dies bei der Medienstelle des Ja-Komitees „Zukunft mit Komplementärmedizin“ tun. Herr Walter Stüdeli ist hier unter der Telefonnummer 0041 31 560 00 24, Mobiltelefon 0041 79 330 23 46, Fax: 0041 31 560 00 25 und der E-Mail-Adresse info@koest.ch zu erreichen.