Diktatorisches
Ein Rat der Götter?
03.08.2009

Ray, fotolia.com
Wenn im Hickhack eines Kostenübernahmestreits eine todkranke Patientin Gefahr läuft, den Paragraphen geopfert zu werden, weil die einzige, vielleicht auch jetzt noch rettende Therapie nicht bezahlt werden darf, dann richten sich Enttäuschung und Wut in erster Linie gegen die betreffende gesetzliche Krankenkasse. Sicher ist solche Kritik insofern zu verstehen, da auch jede dieser Kassen einen so genannten Ermessensspielraum besitzt. Meist schreiten sie diesen aber nicht so aus, wie es im Interesse ihrer Versicherten notwendig wäre. Indes sollte man die Verantwortlichen für solche Patientenunfreundlichkeit, ja Herzlosigkeit, lieber an jenen Schreibtischen suchen, die einige Etagen höher aufgestellt sind. Die Richtlinien, nach denen sich die Krankenkassen im Wesentlichen zu verhalten haben, werden nämlich von einem Gremium festgelegt, das sich offenbar im Besitz der absoluten Wahrheit wähnt. Es handelt sich um eine Art „Rat der Götter“. Seine 21 ernannten Mitglieder befinden in eigenartiger Machtfülle darüber, welche Therapien und Medikamente von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden dürfen und welche nicht. So schaffen sie ein Raster, durch das alles fällt, was in ihren Augen nicht „wissenschaftlich allgemein anerkannt“ ist.
Gedankensplitter aus dem Beitrag:
- Bereits in der allerersten Ausgabe unserer Zeitschrift vom April 2007 kritisierte der Verwaltungsratsvorsitzende der SECURVITA Krankenkasse, Thomas Martens, die Praxis des „Gemeinsamen Bundesausschusses“, „über die Köpfe der Patienten, der Kassen und der allermeisten Ärzte hinweg“ zu entscheiden, in den Genuss welcher Therapien die gesetzlich (also Zwangs-)Versicherten kommen dürfen.
- Sicherlich muss es im Gesundheitswesen auch eine Instanz geben, deren Aufgabe es ist, im Interesse von Patienten und Ärzteschaft Therapien (und Medikamente) im Hinblick auf ihre Seriosität und Wirksamkeit zu beurteilen. Allerdings sollte dies, wenn der Sinn der Sache nicht pervertiert werden soll, an bestimmte Voraussetzungen geknüpft sein:
- Erstens müsste die jeweilige Sachdiskussion generell vor den Augen und Ohren der Öffentlichkeit erfolgen.
- Zweitens sollten die Akteure von einem demokratisch gewählten Gremium berufen werden und diesem gegenüber auch rechenschaftspflichtig sein.
- Drittens dürften ihre Beschlüsse nur den Charakter von Empfehlungen haben und nicht eine Verbindlichkeit, wie sie Gesetzen zukommt.
- Jeder gesetzlich Krankenversicherte müsste eine tatsächlich freie Wahl zwischen miteinander im Wettbewerb (nicht in Konkurrenz) befindlichen Krankenkassen haben, die ihrerseits im Charakter ihrer Leistungsangebote eine maximale Freiheit genießen - eine Freiheit, die lediglich durch das ethische Gebot des Dienstes am Menschen eingeschränkt ist.
Auch in den nächsten Ausgaben wollen wir deshalb diskutieren:
- Ist es auch unter den Bedingungen einer Zwangsversicherung wie der Gesetzlichen Krankenversicherung mit dem Selbstbestimmungsrecht der Bürger zu vereinbaren, wenn Patienten nicht mehr selbst darüber entscheiden können, mit welchen Mitteln und Methoden sie sich im Krankheitsfalle behandeln lassen wollen und wie dementsprechend ihr Anspruch auf Leistungen der Solidargemeinschaft realisiert wird, zu deren finanzieller Sicherung sie gleichermaßen beitragen?
- Kann es hingenommen werden, wenn lebenswichtige Entscheidungen über die Zulässigkeit von Heilverfahren lediglich von einem gleichsam hinter verschlossenen Türen agierenden Gremium getroffen werden, anstatt in der wissenschaftlichen und der gesellschaftlichen Öffentlichkeit frei diskutiert zu werden?
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