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Bedrohliches
03.11.2009

Friday, fotolia.com
Zwei beruhigende Antworten zum Codex Alimentarius.
Beunruhigt von den unterschiedlichsten Informationen, die man im Internet zum so genannten Codex Alimentarius finden kann, wandten wir uns mit einer Reihe von Fragen an sieben staatliche bzw. parteipolitische Institutionen der Bundesrepublik. Wir wollten für unsere Leser erfahren, inwieweit sie die immer wieder geäußerten Befürchtungen von einem Missbrauch internationaler Regelungen auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes ernst nehmen und welche Positionen sie definitiv zu den vermuteten Reglementierungen beziehen. Antworten erhielten wir bis zum Redaktionsschluss lediglich von den Bundestagsfraktionen der SPD sowie der Partei Bündnis 90/ Die Grünen.
Das waren unsere Fragen:
In unserer Print-Ausgabe geben wir die eingegangenen Antworten ungekürzt wieder. Hier jedoch nur einige Auszüge (Hervorhebungen und kurze Kommentare von uns)
Zu Frage 1:
Die Codex-Alimentarius-Kommissionen erarbeiten lediglich „Empfehlungen, die jedoch nicht bindend sind. Verbindliche Regelungen können nur auf nationaler oder europäischer Ebene getroffen werden.“ (Unser Kommentar: O. K. Aber was uns „auf europäischer Ebene“ erwarten kann und wie machtlos dann die nationale Willensbildung ist, kann in unseren Interviews zum Lissabon-Vertrag nachgelesen werden: Ausgaben 1/08, 2/08 und 4/09) „Eine verpflichtende Bestrahlung von Lebensmitteln ist nicht beabsichtigt und würde von der SPD auch abgelehnt werden.“
„Um die Haltbarkeit von Lebensmittel zu verlängern und Gesundheitsgefahren zu verringern, ist jedoch die Bestrahlung getrockneter aromatischer Kräuter oder Gewürze in der gesamten EU erlaubt. Fünf Mitgliedstaaten (Belgien, Frankreich, Italien, Niederlande, Großbritannien) erlauben darüber hinaus auf ihrem eigenen Gebiet die Vermarktung bestimmter bestrahlter Lebensmittel etwa Frisch- und Trockenobst, Gemüse, Geflügel, Garnelen, Fisch oder Froschschenkel. Erzeugnisse, die vor dem Inverkehrbringen bestrahlt wurden, müssen durch die Angabe "bestrahlt" oder "mit ionisierenden Strahlen behandelt" gekennzeichnet werden.“
Zu Frage 2:
„Seit dem 18. April 2004 müssen EU-weit alle gentechnisch veränderten Lebensmittel, Zutaten oder Zusatzstoffe gekennzeichnet werden und zwar unabhängig davon, ob gentechnisch veränderte Bestandteile darin nachgewiesen werden können oder nicht. Bisher nicht ausdrücklich gekennzeichnet werden müssen jedoch Fleisch, Milch und Eier von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden. Die SPD fordert deshalb eine Ausweitung der Kennzeichnungspflicht auf alle tierischen Produkte; dafür setzen wir uns in der EU ein. ... Verbraucherinnen und Verbraucher sollen die Möglichkeit haben, selber darüber zu entscheiden, ob sie gentechnisch veränderte oder mit Gentechnik erzeugte Lebensmittel kaufen wollen oder nicht.“
Zu Frage 3:
„Nein, das ist nicht beabsichtigt.“
Zu Frage 4:
„Ja, dies ist ein Gerücht. Die Codex-Alimentarius-Kommissionen erarbeiten weltweite Standards, Leitlinien und Verfahrenskodizes im Lebensmittelbereich, um so den gesundheitlichen Verbraucherschutz und faire Handelspraktiken im Sinne des lauteren Wettbewerbs und des Täuschungsschutzes im internationalen Lebensmittelverkehr sicherzustellen. Die Codex-Kommissionen können gar nichts verbieten, ...“
Zu Frage 5:
„Die Codex-Alimentarius-Kommissionen erarbeiten auf wissenschaftlicher Grundlage weltweite Standards und Grenzwerte im Lebensmittelbereich, um so den gesundheitlichen Verbraucherschutz sicherzustellen.“
Zu Frage 6:
„Die Codex-Alimentarius-Kommissionen beschäftigen sich nur mit Fragen der Lebensmittelsicherheit und Lebensmittelkennzeichnung, und rechtlich bindende Regelungen können von ihnen nicht erlassen werden. Dies können nur die Institutionen der EU bzw. Deutschlands.“ (Kommentar: Siehe oben!)
Zu Frage 7:
„Die Bevölkerung Deutschlands ist u. a. über die in Deutschland gewählten Mitglieder des Europäischen Parlaments und die durch demokratische Wahlen legitimierte Bundesregierung an der Gesetzgebung in der Europäischen Union beteiligt. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 30. Juni 2009 auch festgestellt, dass eine Zustimmung zum Vertrag von Lissabon mit dem Grundgesetz vereinbar ist.“ (Kommentar: Siehe oben!)
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
„Der Codex Alimentarius ist kein Gesetz, sondern eine Sammlung internationaler Lebensmittelstandards. Die Empfehlungen werden zwar häufig als Bezugssystem herangezogen, dann aber noch einmal wissenschaftlich bewertet. So ist z. B. die Gabe von Wachstumshormonen in der Rinderhaltung entgegen dem Codex-Vorschlag in Deutschland verboten.
Die Normen des Codex Alimentarius legen nicht fest, dass biologische Nahrung bestrahlt werden muss, Genfood in biologischer Nahrung nicht kennzeichnungspflichtig ist und Nahrungsmittel (Vitamine und Mineralstoffe) verboten werden. Auch im Hinblick auf homöopathische Mittel, Heilkräuter und alternative Heilverfahren werden keine Verbote ausgesprochen.
Die Informationen der Fachgremien sind öffentlich und können unter http://www.codexalimentarius.net/web/faq.jsp nachgelesen werden. Problematisch ist jedoch, dass die über 160 Nichtregierungsorganisationen nur Beobachterstatus haben und kein volles Stimmrecht oder finanzielle Unterstützung ihrer Gremienarbeit erhalten. Das kritisieren wir.
Wir Grünen setzen uns seit unserer Gründung für sichere, gesunde und natürliche Lebensmittel ein. Im Rahmen der uns übertragenen politischen Stimmen können unsere Wählerinnen und Wähler darauf vertrauen, dass wir Widerstand gegen grüne Gentechnik, gegen Lebensmittelbestrahlung und gegen Hormonbehandlungen in der Tierhaltung leisten. Bündnis 90/Die Grünen treten für eine verbraucherfreundliche Kennzeichnung und für naturbelassene, biologisch erzeugte Nahrungsmittel ein. Die Beschlüsse des Codex Alimentarius werden wir in diesem Sinne weiterhin kritisch begleiten.“
Beide Antworten wirken mehr oder minder beruhigend. Ist also alles halb so schlimm? Sind die Besorgten nur Panikmacher? Wem sollte hier Panikmache nützen? Wem die Verharmlosung? Es ist gut, wenn Entscheidungen „auf wissenschaftlicher Grundlage“ getroffen werden. Aber sind dabei die Kritiker ebenso gefragt? Wir gehen davon aus, dass den Antworten von SPD und Grünen ehrliche Überzeugung zugrunde liegt! Doch verraten sie auch hinreichende Vorsorge? Es ist den Abgeordneten zu glauben, dass sie sich im Notfall gegen verbraucherfeindliche Vorschriften wenden würden. Aber haben sie nicht selbst vor einigen Monaten einem Vertrag zugestimmt, der ihnen kaum mehr Einfluss auf solche Regelungen lässt, sofern diese künftig aus Brüssel kommen? Vieles, was dort von der Exekutive mit Mehrheit beschlossen wird, ist nicht mehr zu korrigieren. Wir sollten deshalb lieber doch nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. Die Redaktion